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Wenn Sie einen Online-Broker in Deutschland bewerten, wird oft eine kritische Frage übersehen: Unter welchem Erlaubnisregime arbeitet dieser Broker tatsächlich? Wer bestimmte Bank- und Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis der BaFin, und die Art der erforderlichen Erlaubnis hängt vom geplanten Geschäftsmodell und der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung der geplanten Produkte und Dienstleistungen ab.
Dieser Unterschied ist wichtiger als viele Anleger vermuten. Ein Broker mit einer Erlaubnis unter einem bestimmten Regime darf möglicherweise bestimmte Leistungen nicht erbringen, die ein Broker unter einem anderen Regime anbieten kann. Das Verständnis dieser Unterscheidung prägt Ihre Bewertung, was Sie bei diesem Broker tatsächlich tun können.
Wer Bankgeschäfte im Sinne des KWG gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen möchte, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG. Bankgeschäfte umfassen Einlagengeschäfte, Kreditgeschäfte und Finanzkommissionsgeschäfte.
Die KWG-Erlaubnis ist umfassender und berechtigt ein Institut, Kundengelder anzunehmen und ein breiteres Spektrum von Bankdienstleistungen anzubieten. Wenn ein Broker eine vollständige Banklizenz unter dem KWG hält, kann er Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte betreiben. Dies ist der umfassendste Erlaubnistyp.
Nicht jeder Broker benötigt eine vollständige Banklizenz. Wer Wertpapierdienstleistungen in Deutschland gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen möchte, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin nach § 15 Abs. 1 WpIG. Wertpapierdienstleistungen umfassen Finanzkommissionsgeschäfte, Wertpapierhandel und Anlageberatung.
Eine WpIG-Erlaubnis unter MiFID II ist fokussierter. Der Broker ist speziell für Wertpapierdienstleistungen autorisiert, nicht für die Annahme von Einlagen. Das WpIG nimmt Vorrang ein, es sei denn, das Institut erbringt Underwriting-, Eigenhandels- oder Eigengeschäfte und überschreitet 30 Milliarden Euro an Vermögenswerten – dann gilt das KWG.
Die Erlaubnisart grenzt direkt ein, was ein Broker rechtlich tun darf. Ein Broker mit nur Wertpapierdienstleistungs-Erlaubnis kann keine Einlagen annehmen oder Kredite vergeben. Umgekehrt kann eine KWG-lizenzierte Bank beides tun. Beim Vergleich von Brokern sollten Sie überprüfen:
Sie können den tatsächlichen Leistungsumfang eines Brokers überprüfen, indem Sie BaFins Register besuchen und nach dem Firmennamen suchen. Das Register zeigt, für welche Dienstleistungen der Broker autorisiert ist.
StockBrokerAnalyzer.com existiert, um Anlegern zu helfen, Maklerplattformen anhand öffentlich verfügbarer Informationen und transparenter Kriterien zu bewerten, und konzentriert sich im Gegensatz zu beiläufigen Broker-Bewertungen darauf, wie die Maklbranche tatsächlich funktioniert – Regulierung, Anlegerschutz, Kontoverwaltung und die Mechanismen, die für Ihr Geld zählen. Der Erlaubnistyp ist einer dieser Mechanismen: Er bestimmt die rechtlichen Grenzen dessen, was ein Broker anbieten kann und wie er Sie schützen muss.
Beim Bewerten eines Brokers ist das Verständnis des Unterschieds zwischen einer KWG-Bank und einer WpIG-Wertpapierfirma grundlegend. Es zeigt Ihnen, was der Broker rechtlich darf, was direkt die für Sie verfügbaren Schutzmaßnahmen und die Dienstleistungen, auf die Sie zugreifen können, prägt.
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Analyse, keine Anlageberatung.