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28. Juli 2026

SEC-Regel 605: Neue Ausführungsberichte ab heute erforderlich

SEC-Regel 605: Neue Ausführungsberichte ab heute erforderlich

Ausführungsqualitätsberichte werden überarbeitet

Heute beginnt eine wichtige Veränderung bei der Messung und Offenlegung von Ausführungsqualität. Die SEC-Änderungen erweitern den Kreis der meldepflichtigen Unternehmen über traditionelle Marktplätze hinaus auf Broker-Dealer mit einer größeren Kundenbasis. Konkret müssen nun auch Broker-Dealer, die 100.000 oder mehr Kundenkonten verwalten, Meldungen erstatten.

Zum ersten Mal in der Geschichte von SEC-Regel 605 sind größere Broker-Dealer—nicht nur Börsen und alternative Handelsplattformen—verpflichtet, öffentlich offenzulegen, wie gut sie Kundenaufträge ausführen.

Was genau ändert sich?

Die SEC hat Aktualisierungen der Regel 605 angenommen, um die Transparenz zu verbessern und Anlegern sowie Marktteilnehmern zu helfen, die Ausführungsqualität über Broker hinweg zu bewerten. Die Änderungen bringen drei Kernveränderungen:

Breiterer Umfang abgedeckter Aufträge. Die Definition von "abgedecktem Auftrag" wird erweitert und umfasst nun bestimmte Aufträge außerhalb regulärer Handelszeiten, Aufträge mit Stop-Preisen und nicht befreite Leerverkaufsaufträge.

Präzisere Zeitmessungen. Die Änderungen modifizieren die Kategorien zur Ausführungszeit und erfordern, dass die durchschnittliche Ausführungszeit in Millisekunden-Schritten oder feiner und auf Anteils-gewichteter Basis gemessen wird. Diese Genauigkeit hilft, auch kleinste Verzögerungen zu identifizieren.

Neue Zusammenfassungsberichte. Die Änderungen verbessern die Zugänglichkeit der gemeldeten Ausführungsqualitätsstatistiken, indem sie von allen Meldepflichtigen verlangen, einen Zusammenfassungsbericht zur Verfügung zu stellen. Dies macht die Daten für Privatanleger leichter verständlich.

Warum das für Anleger relevant ist

Öffentliche Berichterstattung und freiwillige Offenlegungen haben in der Vergangenheit die Ausführungsqualität verbessert und Unterschiede zwischen Brokern verringert. Durch die Ausweitung der Meldepflicht auf größere Broker-Dealer verstärkt die SEC den Wettbewerbsdruck zur Leistungsverbesserung auf Plattformen, die einen wachsenden Teil des Privatkundenmarktes bedienen.

Diese Berichte zeigen kritische Metriken wie Preisverbesserung (wie oft Aufträge besser als der angegebene Kurs ausgeführt werden), effektive Spreads und Ausführungsgeschwindigkeit. Wenn Plattformen wissen, dass ihre Ausführungsqualität öffentlich verglichen wird, steigt der Anreiz zur Leistungsverbesserung.

Was kommt als nächstes

Die ersten Monatsberichte unter der geänderten Regel für August 2026 müssen bis Ende September veröffentlicht werden. Die Berichte werden von jeder Plattform einzeln auf ihrer Website veröffentlicht—es gibt kein zentrales SEC-Verzeichnis—daher müssen Sie die Website einer Plattform direkt besuchen, um ihre Offenlegungen zu überprüfen.

Analyse, keine Anlageberatung.

Quellen

Allgemeine Bildung, keine Anlageberatung. Keine Empfehlung, ein Wertpapier zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, oder einen bestimmten Broker zu nutzen.
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